Potentielle Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ergeben sich insbesondere aus der bergbaulichen Flächeninanspruchnahme, weil die im Gewinnungsfeld existierenden Lebensräume im Vorfeld des Gewinnungsbetriebes zunächst schrittweise beseitigt werden müssen. Der CASEA GmbH ist hierbei auch bewusst, dass sich das Gewinnungsfeld in einem sensiblen Naturraum befindet und seine derzeitige naturschutzfachliche Bedeutung über diejenige von intensiv wirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Ackerland im Bereich der Zuwegung) deutlich hinausgeht.

Mit der Flächeninanspruchnahme verbundene Beeinträchtigungen bedürfen daher der Realisierung entsprechender geeigneter Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen. Daher ist eine Abbauführung beabsichtigt, mit der bereits in einem überschaubaren Zeitraum nach Abbaubeginn mit der Renaturierung begonnen werden kann. Damit kann sichergestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt das gesamte Gewinnungsfeld als Lebensraum von wildlebenden Tieren und als Pflanzenstandort entzogen wird. In Ergänzung dazu ist die Folgenutzung des Tagebaus zu nennen. Diese soll insbesondere unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten geplant werden. Nicht naturverträgliche wirtschaftliche Nutzungen nach dem Abbau sollen dagegen ausgeschlossen bleiben. Wie aus anderen Tagebauen vielfach dokumentiert ist, besteht damit die Chance hochwertige Lebensräume neu zu entwickeln, deren Struktur und Ausstattung sich zwar deutlich vom ursprünglichen Zustand unterscheiden wird, wobei die Artenvielfalt aber durchaus über derjenigen der ursprünglich beanspruchten Lebensräume liegen kann.

Ungeachtet dessen wird es voraussichtlich nicht möglich sein, sämtliche Beeinträchtigungen durch eine unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten geplante Folgenutzung ausreichend zu minimieren oder auszugleichen. In diesem Fall sollen auch zusätzliche Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) außerhalb des eigentlichen Gewinnungsfeldes geplant werden. Die konkrete Ermittlung von Erforderlichkeit, Art und Umfang solcher Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen zur Umweltverträglichkeit.

Neben der Flächeninanspruchnahme können sich außerdem indirekte Wirkungen auf Tiere und Pflanzen durch den Gesteinsabbau ergeben. Beispiele für relevante Wirkfaktoren sind mögliche Störungen von Tieren durch Lärm und Sprengerschütterungen, Beeinträchtigungen von Pflanzen durch Staubimmissionen oder Unterbrechung von Wanderkorridoren mobiler Tierarten. Im Rahmen der Untersuchungen und Prüfungen zur Umweltverträglichkeit werden auch diese Wirkungen im Detail ermittelt und die im Ergebnis zur Vermeidung, Minimierung oder Kompensation von Beeinträchtigungen notwendigen Maßnahmen festgelegt.

Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen Serie, die die das geplante Vorhaben zur Rohstoffgewinnung am Winkelberg näher darstellen soll. Eine umfängliche Beschreibung des geplanten Vorhabens findet sich im Service-Bereich dieser Webseite im Unterbereich „Links“ (Dokument „Vorhabensbeschreibung“).