Mit der Inanspruchnahme des Gewinnungsfeldes ist eine zwar schrittweise erfolgende, aber letztlich vollständige Beseitigung der natürlichen Bodenhorizonte verbunden. In diesem Umfang gehen die derzeitigen bodenökologischen Funktionen (z.B. Filter-, Transformator- und Lebensraumfunktion) auf der betroffenen Fläche über einen längeren Zeitraum verloren.

Zur Minimierung entsprechender Beeinträchtigung sollen eine getrennte Abtragung des Oberbodens und eine Zwischenlagerung an geeigneten Orten im Randbereich des Tagebaus erfolgen.

Im Rahmen der Renaturierung und Vorbereitung der Folgenutzung soll das zwischengelagerte Bodenmaterial dort, wo dies technisch möglich und fachlich sinnvoll ist, wieder eingesetzt werden. Damit können die ursprünglichen Bodenfunktionen im Bereich des Gewinnungsfeldes teilweise wiederhergestellt werden. Auf anderen Teilflächen werden dagegen mit der dauerhaften Schaffung von Fels- und Rohbodenstandorten als Lebensraum für Tiere und Pflanzen andere naturschutzfachliche Folgenutzungsziele im Vordergrund stehen. Letztlich werden nicht sämtliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden im Gewinnungsfeld selbst vermieden, minimiert oder kompensiert werden können. Dem kann mit zusätzlichen geeigneten Maßnahmen außerhalb des unmittelbaren Vorhabensstandortes begegnet werden.

Gegenstand der weiteren Untersuchungen wird außerdem die Ermittlung etwaiger indirekter Vorhabenswirkungen auf den Boden und ggf. erforderlicher Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sein. Dies betrifft u.a. Staubimmissionen und Veränderungen des Wasserhaushalts.

Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen Serie, die die das geplante Vorhaben zur Rohstoffgewinnung am Winkelberg näher darstellen soll. Eine umfängliche Beschreibung des geplanten Vorhabens findet sich im Service-Bereich dieser Webseite im Unterbereich „Links“ (Dokument „Vorhabensbeschreibung“).