recycling-gipsAbbruchunternehmen haben in Deutschland viel zu tun. 2010 wurden insgesamt 186,5 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle erfasst: Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfälle, Boden und Steine – aber nur 0,3 Prozent davon (0,6 Millionen Tonnen) waren Bauabfälle auf Gipsbasis. Davon wiederum sind nur 0,3 Mio Tonnen recyclingfähig gewesen, tatsächlich ließen sich daraus am Ende 150 000 Tonnen Recycling-Gips (RC-Gips) gewinnen. Das ist wenig angesichts des deutschen Bedarfs an Gipsrohstoffen, der insgesamt 8 Millionen Tonnen beträgt. Die Gipsindustrie versucht vieles, um den Anteil an Recyclinggips zu steigern. Sie tut das schon deshalb, weil durch die Schließung von Kohlekraftwerken der Anteil von sogenanntem REA-Gips zurückgehen wird, also jener Gipsart, die man aus den Abgasen der Kohlekraftwerke gewinnen kann. Aber nicht nur als Rohstoffquelle ist Recycling-Rips interessant, es geht auch um die Nachhaltigkeit des Baustoffes Gips, der durch einen höheren Anteil an Recycling-Gips gewinnen würde.

Zugleich käme man den umweltpolitischen Zielsetzungen der EU entgegen, die eine nachhaltige Recycling-Gesellschaft bei allen Rohstoffen anstrebt. Die EU möchte daher der Wiederverwendung und dem Recycling eine wesentlich höhere Priorität einräumen (siehe: KOM (2011) 571:“Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“, 20.9.2011). Ab 2020 sollen Abfälle daher als Ressource bewirtschaftet werden. Die EU will auch die Entwicklung funktionierender Märkte für Sekundärrohstoffe vorantreiben und strebt eine Sulfatreduktion in RC-Baustoffen an. Das bedeutet, noch vorhandene Barrieren für das Gipsrecycling abzubauen. So wird bisher die Abfallhierarchie nicht ausreichend beachtet, es gibt zu verlockende alternative Verwertung- und Beseitigungswege von Bauabfällen auf Gipsbasis (Verfügung und Abdeckung von Kalihalden, Deponie). Auch braucht der recycelte Gips eine amtliche Bestätigung, dass er nicht mehr Abfall ist – nur dann kann er als Produkt wieder in den Warenkreislauf gebracht werden. Das ist im § 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt: Das Ende der Abfalleigenschaft ist danach erst erreicht, wenn der Stoff oder Gegenstand ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und (a) üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, (b) ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht, (c) er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbare Normen für Erzeugnisse erfüllt und schließlich (d) seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.

Und schließlich muss beendet werden, dass die Bauabfälle mit EU-Segen jetzt noch kostengünstig ins Ausland verbracht werden können.

Für Deutschland bedeutet das: Man braucht die Festlegung einheitlicher Qualitätsanforderungen; der Produktstatus für RC-Gips muss amtlich gesichert werden; und für die gesamte deutsche Gipsindustrie sind einheitliche Regelungen notwendig. Vor allem aber müssen sich Abbruchunternehmen und Recycling-Unternehmen dazu bereit finden, diesen Weg konsequent mitzugehen: Sammeln, Aufbereitung, Recycling-Gipsherstellung und Anlieferung an die Gipswerke, damit dort wieder ein neues Produkt daraus entstehen kann. Leicht ist das nicht, da es auf eine sortenreine Sammlung ankommt, also die weitgehende Abtrennung des Papiers vom Gipskern sowie die Abtrennung weiterer Störstoffe, da ansonsten die Weiterverarbeitung in der notwendigen Qualität nicht gelingen kann. Man sieht: Die Gipsindustrie alleine kann das Problem nicht lösen, sie braucht die Zusammenarbeit mit den Abbruchunternehmen, der Entsorgungswirtschaft und dem Gesetzgeber. Sie ist an einer Verbesserung der Recycling-Quote aber zum Zweck der Entlastung des Naturgips-Abbaus höchst interessiert, wenn man auch realistisch sehen muss, dass auch bei bester Ausnutzung der RC-Gips-Möglichkeiten die Steigerung des Naturgips-Abbaus unvermeidlich sein wird.