Nach dem Abbau des Gipsgesteins und bevor der Abbau auf einer neuen Fläche beginnt, steht das Wiederherstellen der Landschaft an oberster Stelle. Unterschieden wird zwischen der „Renaturierung“, der Vorbereitung für die Entwicklung natürlicher Lebensräume, und der „Rekultivierung“, wo die wirtschaftliche Nutzbarmachung für Forst oder Landwirtschaft im Vordergrund steht. Der Anteil der Renaturierung wird vorab mit den Flächenbesitzern abgestimmt und vor Abbau in der Genehmigung festgelegt, zusammen mit allen Beteiligten (Behörden, Bergamt, Untere Naturschutzbehörde etc.). Sämtliche Renaturierungsverpflichtungen sind durch Bankbürgschaften finanziell abgesichert.
Dazu zählen beispielsweise die naturnahe Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft, also die Wiedereingliederung der Bergbauflächen in das natürliche Umfeld, Aufforstungen und die Gestaltung von Sonderbiotopen.
Wenn naturschonender Abbaus und hochwertige Renaturierung konsequent durchgeführt werden, wozu sich die Gips-Firmen der Region verpflichtet sehen, ist eine unangemessene Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ebenso auszuschließen wie eine Wertminderung von Flächen und Immobilien in der Region.
Ein Beispiel
Ein Beispiel ist der Lohofsche Bruch. Nach 30 Jahren Gipsabbau bepflanzte Saint-Gobain Formula die Randbereiche des ehemaligen Steinbruchs und führte eine Modellierung des Geländes durch. So entstanden landschaftstypische Nachbildungen von Karsterscheinungen wie Steilwände, Abbruchkanten und Senken. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osterode wurde die rund 3 Hektar große Fläche der Natur überlassen.
Seit 2000 hat sich der Lohofsche Bruch zu einem wertvollen Lebensraum entwickelt. 32 verschiedene Tagfalterarten haben sich in diesem Gebiet angesiedelt. Darunter sind 11 in der Roten Liste Niedersachsen aufgeführt. Das reiche Blütenangebot bildet eine ideale Nahrung für die Raupen der Schmetterlinge. Derartige Standorte sind in der unberührten Natur nur an den Ufern und Abbruchkanten unbegradigter Flüsse zu finden.
Die hohe Wertigkeit dieser Fläche drückt sich ebenfalls durch die Einbeziehung in das Naturschutzgebiet aus.
Ein Beispiel für das Minimierungsgebot ist der von der Firma Knauf angestrebte Flächentausch. Es wird geprüft, ob durch die Veränderung des genehmigten Flächenzuschnittes die für die Gipsgewinnung notwendigen Eingriffe verringert werden können.