In der gerichtlichen Auseinandersetzung von CASEA gegen den gegenwärtig gültigen Regionalplan hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit seinem kurz vor Weihnachten 2017 verkündeten Urteil die Vorranggebiete Freiraumsicherung FS-56 und FS-70 des Regionalplans Nordthüringen für unwirksam erklärt.

Damit entfallen die Zielwirkungen der betreffenden Vorranggebiete, wonach eine Rohstoffgewinnung in den betreffenden Gebieten bisher ausgeschlossen war. Betroffen sind insoweit die Bergwerkseigentumsflächen

  • Rüdigsdorf/Winkelberg,
  • Rüdigsdorf Kalkberg,
  • Rüdigsdorf/Kahleberg sowie
  • Woffleben/Hörninger Klippen.

Im Ergebnis steht der aktuelle Regionalplan damit einer Rohstoffgewinnung in den genannten Bergwerkseigentumsfeldern nicht mehr als zwingender Ausschlussgrund entgegen.

CASEA ist trotz dieses für das Unternehmen günstigen Prozessausgangs unverändert bereit, an der Suche nach Alternativen zum Abbau am CASEA-Bergwerkseigentum Rüdigsdorf/Winkelberg aktiv mitzuwirken. Ziel muss es sein, das CASEA-Werk in Ellrich mit seinen Arbeitsplätzen zu sichern und den notwendigen Naturgips-Bedarf in quantitativ und qualitativ ausreichender Weise aus anderen Lagerstätten decken zu können. Dazu finden laufend Gespräche und auch entsprechende Untersuchungen statt, auf deren positives Ergebnis auch CASEA hofft. Bis dahin wird das Verfahren zur Rohstoffgewinnung am Winkelberg weiter betrieben werden müssen.